Eine FZCO (Freezone Company) in Dubai ist eine rechtlich anerkannte Geschäftseinheit innerhalb der Freihandelszonen. Im Gegensatz zur FZE (Freezone Establishment) erlaubt eine FZCO bis zu 50 Gesellschafter – darunter sowohl natürliche Personen als auch juristische Einheiten – gemäß den regulatorischen Vorgaben der jeweiligen Freezone Authorities (FZAs). Die Jebel Ali Free Zone Authority (JAFZA) erläuterte dies beispielsweise in ihrer Unternehmensverordnung im Jahr 2016. Diese Flexibilität macht eine FZCO zur idealen Wahl für Partnerschaften, insbesondere für Investoren in wettbewerbsintensiven Branchen.
Der operative Rahmen einer FZCO wird durch die zuständige Freezone Authority festgelegt. Diese Behörden definieren Vorschriften und bieten umfassende Unterstützung für effiziente Geschäftsabläufe. Gleichzeitig halten sie sich an die Vorgaben staatlicher Gesetze. So unterliegt beispielsweise die Namensgebung einer FZCO in der Dubai Silicon Oasis (DSO) den Dubai Integrated Economic Zones Authority Implementation Regulations 2023, die im Einklang mit dem Bundesgesetz Nr. (37) von 1992 über Marken der Vereinigten Arabischen Emirate stehen.
Vorteile einer Freezone Company
Eine FZCO bietet zahlreiche Vorteile. Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, 100 % ausländisches Eigentum zu halten, wie es die Freezone-Regelungen vorsehen. Dadurch können ausländische Investoren ohne lokale Sponsoren Geschäftsaktivitäten aufnehmen. Zudem profitieren Unternehmen in Freihandelszonen von einer Befreiung von der Körperschaftssteuer, mit Ausnahme nicht-qualifizierter Einkünfte, die gemäß dem Bundesdekret-Gesetz Nr. 47 des VAE-Körperschaftssteuergesetzes mit 9 % besteuert werden.
Wie funktioniert eine FZCO (Freezone Company) in Dubai?
Eine FZCO unterliegt der jeweiligen Freezone Authority, in der sie registriert ist. Neben den spezifischen Regelungen der Freihandelszone muss sie auch übergeordnete Gesetze der Vereinigten Arabischen Emirate einhalten, die sich auf Handel und Investitionen beziehen. Jede Freihandelszone hat eigene Regeln zur Lizenzvergabe, ist dabei aber verpflichtet, Bundesgesetze wie das Gesetz Nr. 8 von 2004 über Finanzfreie Zonen zu berücksichtigen.
Unabhängig von der gewählten Zone ist eine Geschäftslizenz erforderlich, um eine FZCO zu registrieren. So verlangen etwa JAFZA, DWTC und DAFZ bereits vor der Registrierung den Erwerb einer gültigen Lizenz – laut offiziellen Portalen dieser Zonen.
Für den Betrieb einer FZCO ist mindestens ein Geschäftsführer erforderlich, der eine natürliche Person sein muss. Ebenso wird ein Manager benötigt. Dies ist etwa in den JAFZA-Regelungen sowie in den „Free Zone Rules and Regulations V9 2024“ des Dubai World Trade Centre festgelegt.
Die Geschäftstätigkeit einer FZCO ist – wie bei anderen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Freihandelszonen – in der Regel auf die jeweilige Freezone beschränkt. Mit entsprechender Genehmigung durch die zuständige Freezone Authority und dem Erwerb einer Lizenz des Department of Economic Development (DED) darf die FZCO jedoch auch im Mainland aktiv sein – wie es die offizielle Website der VAE bestätigt.
Wie viele Gesellschafter darf eine FZCO in der Dubai Freezone haben?
Eine FZCO kann zwischen 2 und 50 Gesellschafter haben. Dabei kann es sich um natürliche Personen, juristische Personen oder eine Kombination aus beiden handeln. Die Freezone-Regelungen erlauben dabei volle ausländische Eigentümerschaft – also 100 % Besitz durch nicht in den VAE ansässige Investoren.
Ein Gesellschafter kann demnach auch eine ausländische Person sein, ohne dass eine physische Präsenz in den VAE oder ein lokaler Sponsor erforderlich ist. Das wurde bereits in den „Companies Implementing Regulations 2016“ der Jebel Ali Free Zone (JAFZA) geregelt.
Da eine FZCO mindestens zwei Gesellschafter erfordert, ist ein Gesellschaftervertrag (Shareholder Agreement) zwingend erforderlich. Dieser unterliegt sowohl dem VAE-Gesetz als auch den Regelungen der jeweiligen Freihandelszone. Zur Wahrung der Gesellschafterrechte wird beispielsweise in der Dubai Airport Freezone (DAFZ) eine Satzung (Articles of Association) geführt, die durch die DAFZA verwaltet wird.
Gründungsprozess einer Freezone Company (FZCO)
Im Gegensatz zur FZE ist die Gründung einer FZCO etwas aufwendiger, da mehrere Gesellschafter beteiligt sind und ein Gesellschaftervertrag erforderlich ist. Der Gesamtprozess ähnelt jedoch weitgehend dem anderer Unternehmensformen in Freihandelszonen – mit kleineren Unterschieden je nach gewählter Zone und Geschäftsmodell.
Wie bei jeder Unternehmensgründung in einer Freezone wählen Sie zunächst die passende Zone aus. Danach geben Sie als Gesellschaftsform explizit „FZCO“ an. Anschließend erfolgt die Gründung in den folgenden Schritten:
- Auswahl der passenden Freezone
- Festlegung der Unternehmensstruktur
- Auswahl eines Firmennamens
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, z. B.:
- Reisepasskopien
- Adressnachweis
- Businessplan
- Gesellschaftervereinbarung (falls zutreffend)
- Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association, MOA)
- Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO)
- Antrag auf die Geschäftslizenz
- Unterzeichnung der rechtlichen Dokumente:
- Satzung (Articles of Association)
- Gesellschaftervertrag
- Anmietung eines Büroraums (virtuell oder physisch, je nach Zone)
- Zahlung der staatlichen Gebühren
- Eröffnung eines Firmenkontos bei einer Bank
- Erhalt der Lizenz und Gründungsurkunde
Was kostet die Gründung einer Freezone Company (FZCO) in Dubai?
Die Gründungskosten für eine FZCO in Dubai liegen typischerweise zwischen 25.000 AED und 80.000 AED. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der gewählten Freezone, dem Geschäftsmodell und der Anzahl der Visa. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die sechs wichtigsten Kostenfaktoren:
- Registrierungsgebühren
- Gebühren für die Geschäftslizenz
- Kosten für Büroräume
- Stammkapital
- Rechts- und Dokumentationskosten
- Visakosten und sonstige Gebühren
Übersicht der Gründungskosten (geschätzt)
Kostenposition | Geschätzter Betrag (AED) | Hinweis |
---|---|---|
Geschäftslizenz | 5.000 – 15.000 | Hängt vom Lizenztyp ab |
Anmietung von Büroräumen | 6000 – 50.000 | Je nach Größe, Lage und Zone |
Stammkapital | 50.000 (in der DMCC-Freihandelszone) | Der Mindestbetrag variiert je nach Freihandelszone und Unternehmensart. Bei fünf Aktionären beträgt der Mindestbetrag laut DMCC 10.000 AED. |
Rechts- und Dokumentation | 500 – 3.000 | Enthält MOA und Gesellschaftervereinbarung |
Visakosten (pro Visum) | 3.000 – 7.000 | Hängt von der Art des Visums ab |
Sonstige Gebühren | 500–1500 (ohne Visum) | Kontoeröffnung, Beglaubigungen etc. |
Für eine individuelle Aufschlüsselung und Beratung stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
Regelungen und gesetzliche Rahmenbedingungen einer FZCO (Freezone Company) in Dubai
Die rechtliche Grundlage für FZCOs wird durch die jeweilige Freezone Authority festgelegt. Diese orientieren sich dabei an den übergeordneten Gesetzen der VAE, insbesondere am Commercial Companies Law, der UAE Federal Tax Law sowie den internen Vorschriften der einzelnen Freihandelszonen.
Gesellschafter
Eine FZCO muss mindestens zwei Gesellschafter haben, maximal sind 50 erlaubt – so sehen es die Richtlinien der meisten Freezones vor. In der JAFZA beispielsweise beträgt die Mindestanzahl zwei, wie in den „Companies Implementing Regulations“ festgelegt. Die Maximalanzahl ist flexibel und richtet sich nach den Anforderungen der Investoren.
Eigentumsverhältnisse
Eine einzelne Person kann nicht alleiniger Eigentümer einer FZCO sein, wohl aber Gesellschafter. Die Freezone Authorities erlauben 100 % ausländisches Eigentum. Gesellschafter können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (z. B. Kapitalgesellschaften) sein.
Kapitalanforderungen
FZCO-Anteile müssen einen festen Nennwert haben. Die genaue Höhe des Stammkapitals variiert je nach Freezone. In der Dubai Silicon Oasis (DSO) liegt das Mindeststammkapital laut den „DIEZA Implementing Regulations 2023“ bei nur 1 AED.
Lizenzierung
In jeder Freezone ist eine gültige Geschäftslizenz Pflicht, um eine FZCO betreiben zu dürfen. Ein Betrieb ohne Lizenz ist nicht zulässig. In der JAFZA etwa drohen bei Verstoß Geldstrafen, wie auf der offiziellen Website angegeben.
Büroräume
Zwar ist keine physische Präsenz des Eigentümers erforderlich, doch der Geschäftsführer einer FZCO muss sich in Dubai aufhalten. Größe und Art des erforderlichen Büros hängen von der Freezone sowie von der Art der Geschäftstätigkeit ab.
Besteuerung
FZCOs sind in der Regel von Körperschafts- und anderen Steuern befreit, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Beispielsweise beträgt die Körperschaftssteuer für qualifizierendes Einkommen 0 %, wie im UAE Commercial Companies Law (Federal Decree-Law No. 32 of 2021) festgelegt.
Berichtspflichten und Compliance
FZCOs unterliegen jährlichen Berichtspflichten, wie etwa der Einreichung eines Audit-Berichts, der UBO-Erklärung (Ultimate Beneficial Owner) und weiterer Finanzunterlagen. In der JAFZA ist z. B. ein externer Wirtschaftsprüfer verpflichtet, jährlich einen Bericht gemäß der JAFZA-Verordnung von 2016 vorzulegen.
Einschränkungen
Als Unternehmen in einer Freihandelszone darf eine FZCO nicht ohne Genehmigung im Mainland tätig werden. Für Geschäfte außerhalb der Freezone ist eine zusätzliche Genehmigung durch die zuständige Freezone Authority sowie ggf. durch das Department of Economic Development (DED) notwendig. In der Dubai Silicon Oasis (DSO) zum Beispiel darf eine FZCO keine Aktivitäten außerhalb der Zone ausführen, ohne eine entsprechende Mainland-Lizenz zu beantragen.
Welche Vorteile bietet eine FZCO (Freezone Company) in Dubai?
Eine FZCO in Dubai bietet zahlreiche Vorteile, die besonders für internationale Investoren attraktiv sind. Dazu gehören umfassender Vermögensschutz, steuerliche Vorteile, unternehmerische Flexibilität und die Möglichkeit, sich mit anderen Gesellschaftern in wettbewerbsintensiven Märkten zu positionieren.
Hier sind die 14 häufigsten Vorteile einer FZCO in den Freihandelszonen Dubais:
- Steuerbefreiungen auf qualifiziertes Einkommen
- 100 % ausländisches Eigentum erlaubt
- Möglichkeit zur Beteiligung durch mehrere Gesellschafter
- Strategisch günstige geografische Lage
- Einfacher und klar strukturierter Gründungsprozess
- Keine Einschränkungen bei Währungsumtausch oder Kapitalverkehr
- 100 % Rückführung von Unternehmensgewinnen ins Ausland möglich
- Flexibilität in der Geschäftsführung und Organisation
- Niedrige Betriebskosten im Vergleich zu anderen Unternehmensformen
- Zugang zu hochentwickelten Freihandelszonen-Infrastrukturen
- Keine Einfuhr- oder Ausfuhrzölle innerhalb der Zone
- Möglichkeit zur Beantragung von Mitarbeiter- und Investorenvisa
- Direkter Zugang zu internationalen Märkten
- Persönlicher Vermögensschutz durch die beschränkte Haftung
Diese Vorteile machen die FZCO zu einer idealen Wahl für Unternehmer, die ihr Geschäft in den VAE mit voller Kontrolle, minimalem Risiko und internationaler Reichweite aufbauen möchten.
Welche Nachteile hat eine FZCO (Freezone Company)?
Trotz der zahlreichen Vorteile gibt es auch einige potenzielle Nachteile, die bei der Entscheidung für eine FZCO berücksichtigt werden sollten. Diese lassen sich jedoch mit einer durchdachten Strategie meist gut steuern.
Hier sind die häufigsten Herausforderungen bei einer FZCO:
- Höhere Arbeitgeberkosten im Vergleich zu einigen Mainland-Modellen
- Einschränkungen bei der Geschäftstätigkeit im Mainland (außer mit DED-Lizenz)
- Abhängigkeit von den Regelungen und Genehmigungen der jeweiligen Freezone Authority
- Verpflichtung zur Anmietung von Büroflächen, auch bei geringem Flächenbedarf
Diese Punkte sollten bei der Wahl der passenden Unternehmensform nicht übersehen werden. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele realistisch zu planen und mögliche Hindernisse effizient zu umgehen.
Was ist der Unterschied zwischen FZCO und FZE?
Der Unterschied zwischen einer FZCO (Freezone Company) und einer FZE (Freezone Establishment) liegt vor allem in der Gesellschafterstruktur, den Kapitalanforderungen, der Gründungsdauer und der organisatorischen Flexibilität. Die Wahl zwischen beiden hängt von Ihren geschäftlichen Zielen und der Anzahl der beteiligten Personen ab.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Aspekt | Freezone Company (FZCO) | Freezone Establishment (FZE) |
---|---|---|
Abkürzung | FZCO | FZE |
Anzahl der Gesellschafter | Mindestens 2, maximal 50 | Nur 1 Gesellschafter möglich |
Eigentum | 100 % ausländisches Eigentum erlaubt | 100 % ausländisches Eigentum erlaubt |
Unternehmensform | Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern | Ein-Personen-Gesellschaft |
Geeignet für | Teams, Investoren-Gruppen, Partnerschaften | Einzelunternehmer |
Flexibilität bei Beteiligung | Hohe Flexibilität | Keine Beteiligungsoptionen für Dritte |
Mindestkapitalanforderung | Variiert, i. d. R. ab 50.000 AED (z. B. 1 AED in DSO) | Meist 1 AED oder Äquivalent |
Gründungsdauer | 2–4 Wochen, je nach Freezone | 1–2 Wochen, meist schneller |
Gründungskosten | 25.000 – 80.000 AED | 15.000 – 45.000 AED |
Entscheidungsstruktur | Vorstand oder mehrere Entscheider | Einzelperson trifft alle Entscheidungen |
Visa-Möglichkeiten | Sponsoring mehrerer Visa möglich | Sponsoring begrenzter Anzahl an Visa |
Büroraum-Anforderungen | Größerer Raum je nach Gesellschafterzahl | Kleiner Raum oder virtuelle Option möglich |
Was ist der Unterschied zwischen FZCO und FZ LLC?
Der Unterschied zwischen einer FZCO (Freezone Company) und einer FZ LLC (Freezone Limited Liability Company) liegt hauptsächlich in der Struktur der Gesellschafter und dem Umfang der unternehmerischen Flexibilität. Während eine FZCO in der Regel für kleinere Gruppen von Gesellschaftern gedacht ist, bietet die FZ LLC mehr Spielraum für größere Beteiligungsstrukturen und Expansionsvorhaben.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
Aspekt | Freezone Company (FZCO) | Freezone Limited Liability Company (FZ LLC) |
---|---|---|
Abkürzung | FZCO | FZ LLC |
Anzahl der Gesellschafter | Mindestens 2, maximal 50 | Mindestens 2, keine festgelegte Obergrenze |
Eigentum | 100 % ausländisches Eigentum erlaubt | 100 % ausländisches Eigentum erlaubt |
Unternehmensform | Freezone-Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Freezone |
Geeignet für | Kleine bis mittlere Investorengruppen | Größere Gesellschafterstrukturen |
Flexibilität bei Beteiligung | Bis zu 50 Gesellschafter | Mehr als 50 möglich, keine feste Grenze |
Kapitalanforderung | In der Regel ab 50.000 AED | In der Regel ab 100.000 AED |
Gründungsdauer | 2–4 Wochen | 2–4 Wochen |
Gründungskosten | 25.000 – 80.000 AED | 15.000 – 45.000 AED |
Beide Gesellschaftsformen bieten volle ausländische Eigentümerschaft und Steuerfreiheit für qualifizierte Einkünfte. Die Wahl zwischen FZCO und FZ LLC hängt vor allem von der Größe Ihrer Gesellschafterstruktur und den langfristigen Wachstumszielen Ihres Unternehmens ab.
Was ist der Unterschied zwischen FZCO und PLC?
Eine FZCO (Freezone Company) und eine PLC (Public Listed Company) unterscheiden sich erheblich in Bezug auf Kapitalanforderungen, Gesellschafterstruktur, Entscheidungsfindung und rechtliche Verpflichtungen. Während eine FZCO auf private Eigentümer mit begrenzter Haftung ausgelegt ist, richtet sich eine PLC an öffentlich gelistete Unternehmen mit erweiterten Berichtspflichten und Kapitalzugang über den Aktienmarkt.
Die folgende Tabelle veranschaulicht die wichtigsten Unterschiede:
Aspekt | Freezone Company (FZCO) | Public Listed Company (PLC) |
---|---|---|
Abkürzung | FZCO | PLC |
Anzahl der Gesellschafter | Zwei bis 50 Gesellschafter | Mindestens 2, keine festgelegte Obergrenze |
Eigentum | 100 % ausländisches Eigentum erlaubt | 100 % ausländisches Eigentum erlaubt |
Unternehmensform | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Öffentlich gelistete Aktiengesellschaft |
Kapitalanforderung | Erfordert ein festgelegtes Stammkapital | Höhere Anforderungen an eingezahltes Kapital |
Gründungsdauer | 2–4 Wochen | 1–5 Wochen |
Gründungskosten | 25.000 – 80.000 AED | 20.000 – 70.000 AED |
Entscheidungsstruktur | Vorstand oder mehrere Entscheidungsträger | Vorstand mit Berichtspflicht gegenüber Aktionären |
Visa-Möglichkeiten | Sponsoring mehrerer Visa möglich | Sponsoring mehrerer Visa möglich |
Büroraum | Je nach Geschäftstätigkeit flexibel | Meist größere Büroflächen notwendig |
Eine FZCO eignet sich ideal für private Investoren oder Partnerschaften innerhalb einer Freihandelszone, während eine PLC typischerweise für Unternehmen geeignet ist, die öffentliches Kapital aufnehmen und an einer Börse notiert sein wollen.