Im Gegensatz zum Mainland, wo Unternehmen gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Corporate Tax Law) einer Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über 375.000 AED unterliegen, bieten die Freezones besondere Steuerbefreiungen für sogenannte „Qualifying Free Zone Persons“ – unter bestimmten Voraussetzungen, die wir im Folgenden erläutern.
Unternehmen, die in diesen Zonen tätig sind, können – je nach erfüllten Kriterien – von einer vollständigen Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer profitieren. Insgesamt bietet das Steuersystem der Freezones in Dubai erhebliche Vorteile für Investoren. Es ermöglicht unter anderem die Rückführung von Gewinnen (Repatriierung), ohne zusätzliche Belastung durch die Bundessteuerbehörde.
Gemäß Bundesgesetz-Dekret Nr. 47 von 2022 über die Besteuerung von Körperschaften und Unternehmen wird ab dem 1. Juni 2023 eine Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % auf den steuerpflichtigen Gewinn erhoben, sofern dieser 375.000 AED übersteigt – und zwar für Unternehmen, die nicht als qualifizierte Freezone-Personen gelten. Unternehmen mit einem Gewinn unterhalb dieser Schwelle bleiben laut Gesetz weiterhin steuerfrei. Zusätzlich unterliegen multinationale Konzerne mit weltweiten Umsätzen über einem bestimmten Schwellenwert einer Steuer von 15 % im Rahmen des OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS – Base Erosion and Profit Shifting).
Die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate (Federal Tax Authority) stuft Unternehmen in Freihandelszonen entweder als „Qualifying Free Zone Persons“ (QFZP) oder als „Non-Qualifying Free Zone Persons“ ein – abhängig von der Geschäftstätigkeit und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Darüber hinaus müssen Unternehmen in Freezones die Regelungen zur Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) beachten. Für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt ein Mehrwertsteuersatz von 5 %. Ausnahmen gelten für Produkte und Leistungen, die laut Bundesgesetz-Dekret Nr. 8 von 2017 entweder nullbesteuert („zero-rated“) oder von der Steuer befreit sind. Unternehmen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Umsatz über 375.000 AED sind verpflichtet, sich bei der Bundessteuerbehörde für die Mehrwertsteuer zu registrieren.
Weitere Abgaben wie kommunale Gebühren, Zölle und branchenspezifische Abgaben können ebenfalls anfallen. Eine sorgfältige Steuerplanung und die Einhaltung der Ministerialverordnungen Nr. 139 und Nr. 265 von 2023 sind unerlässlich, um gesetzeskonform zu agieren. Unternehmen, die in einer Freezone tätig sein wollen, sollten sich an Steuerexperten wenden, um das komplexe Steuersystem in Dubai korrekt zu verstehen und die Gründungskosten möglichst gering zu halten.
Welche Steuern zahlen Unternehmen in einer Freezone in Dubai?
Unternehmen in einer Freihandelszone unterliegen der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer (VAT), kommunalen Gebühren, Zöllen sowie weiteren potenziellen Abgaben. Allerdings genießen Freezone-Unternehmen bedeutende Steuervergünstigungen und -befreiungen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Unsere Experten haben eine umfassende Analyse erstellt, um Ihnen aufzuzeigen, wie Sie die steuerlichen Vorteile, die durch die Freezone-Behörden gewährt werden, optimal nutzen können. Die gängigen Steuern und Abgaben, die für Unternehmen oder Einzelpersonen in einer Freihandelszone gelten, umfassen:
- Körperschaftsteuer (Corporate Tax)
- Mehrwertsteuer (Value Added Tax – VAT)
- Zollgebühren (Customs Duties)
- Kommunale Abgaben (Municipal Fees)
Körperschaftsteuer (Corporate Tax, CT) für Freezone-Unternehmen
Die Körperschaftsteuer (Corporate Tax, CT) ist eine nationale Steuer auf das Einkommen bzw. den Gewinn von Unternehmen, die in Dubai geschäftlich tätig sind. Auch Unternehmen in einer Freihandelszone unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht – allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Die Regelung wurde von der Bundessteuerbehörde im Juni 2023 eingeführt und gilt für Gewinne, die 375.000 AED übersteigen.
Unternehmen in einer Freezone mit qualifizierendem Einkommen sind jedoch gemäß Bundesgesetz-Dekret Nr. 47 von 2022 über die Besteuerung von Körperschaften und Unternehmen von der Körperschaftsteuer befreit. Für nicht-qualifizierendes Einkommen hingegen fällt eine Steuer von 9 % auf den Teil des Gewinns an, der über 375.000 AED liegt.
Bevor die Berechnung dieser Steuer erfolgen kann, ist es wichtig zu verstehen, was unter einem „Qualifying Free Zone Person“ (QFZP) und was unter qualifizierendem bzw. nicht-qualifizierendem Einkommen zu verstehen ist.
Qualifying Free Zone Person (QFZP) bzw. qualifizierendes Einkommen
Eine „Qualifying Free Zone Person“ (QFZP) ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die die Bedingungen gemäß Bundesgesetz-Dekret Nr. 47 von 2022 und Ministerratsbeschluss Nr. 100 von 2023 erfüllt. Dazu gehört, dass qualifizierendes Einkommen erzielt wird und die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen.
Um sich zu qualifizieren, muss das Unternehmen:
- eine physische Präsenz in der Freezone haben,
- wirtschaftliche Substanz aufweisen,
- in qualifizierenden Tätigkeiten aktiv sein,
- und gegebenenfalls die Vorschriften zur Verrechnungspreisgestaltung (Transfer Pricing) der VAE einhalten.
Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann der Status als QFZP entzogen werden, wodurch die Steuerbefreiungen entfallen.
Non-Qualifying Free Zone Person
Eine „Non-Qualifying Free Zone Person“ ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllt. Beispiele hierfür:
- Einnahmen werden aus nicht-qualifizierenden Tätigkeiten erzielt,
- das Unternehmen ist außerhalb der Freezone tätig,
- oder es liegt keine tatsächliche Präsenz in der Freihandelszone vor.
In solchen Fällen unterliegt auch ein in der Freezone registriertes Unternehmen der regulären Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über 375.000 AED.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer für ein Unternehmen in einer Freezone in Dubai?
Unternehmen in Dubais Freezones, die als „Qualifying Free Zone Persons“ (QFZPs) anerkannt sind, profitieren von einem Körperschaftsteuersatz von 0 % auf qualifizierendes Einkommen – vorausgesetzt, sie erfüllen dauerhaft die Vorgaben des Bundesgesetz-Dekrets Nr. 47 von 2022 sowie die zugehörigen Ministerratsbeschlüsse.
Für nicht-qualifizierendes Einkommen gilt ein Steuersatz von 9 % auf den Gewinnanteil, der die Schwelle von 375.000 AED übersteigt.
Die folgende Tabelle zeigt die jeweils anzuwendenden Steuersätze:
Art der Einheit | Körperschaftsteuersatz |
---|---|
Qualifying Free Zone Person | 0 % |
Non-Qualifying Free Zone Person | 9 % |
Mehrwertsteuer (Value Added Tax – VAT)
Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Import und Export von Produkten in jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs erhoben wird – gemäß Bundesgesetz-Dekret Nr. 8 von 2017 über die Mehrwertsteuer, verabschiedet vom Finanzminister und der Bundessteuerbehörde. Die Mehrwertsteuer wird letztlich von den Endverbrauchern gezahlt. Sie gilt für alle steuerpflichtigen Importe und Exporte in Dubai – mit Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten, wie z. B.:
- staatliche Einrichtungen,
- gemeinnützige Organisationen,
- sowie andere klar definierte Ausnahmefälle.
Die Mehrwertsteuer (VAT) unterteilt sich in zwei Kategorien: nullbesteuerte VAT (zero-rated VAT) und steuerbefreite VAT (exempted VAT). Diese Unterscheidung ist entscheidend, um festzustellen, wie viel Mehrwertsteuer ein Unternehmen in der Freezone tatsächlich zahlt.
In den meisten Fällen unterliegen Unternehmen in Freezones einem Mehrwertsteuersatz von 5 %.
Nullbesteuerte Mehrwertsteuer (Zero-Rated VAT)
Bei der nullbesteuerten Mehrwertsteuer beträgt der Steuersatz 0 %, allerdings können Unternehmen in diesem Fall die auf Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern.
Beispiel: exportierte Waren und internationale Dienstleistungen.
Steuerbefreite Mehrwertsteuer (Exempted VAT)
Bei der steuerbefreiten Mehrwertsteuer wird ebenfalls keine Steuer erhoben, jedoch besteht hier kein Anspruch auf Vorsteuerabzug, d. h. Unternehmen können die gezahlte Mehrwertsteuer auf Betriebsausgaben nicht zurückfordern.
Beispiel: bestimmte Finanzdienstleistungen oder Wohnimmobilien.
Vergleichstabelle: Zero-Rated vs. Exempted VAT
Kriterium | Zero-Rated VAT | Exempted VAT |
---|---|---|
VAT-Satz | 0 % | 0 % |
Vorsteuerabzug möglich? | Ja, Unternehmen können Vorsteuer geltend machen | Nein, keine Erstattung möglich |
Beispiele | Exportierte Waren, internationale Dienstleistungen | Wohnimmobilien, bestimmte Finanzdienste |
Auswirkungen auf Unternehmen | Vorteilhaft für exportorientierte Unternehmen | Keine Möglichkeit zur Rückerstattung |
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer (VAT) für ein Freezone-Unternehmen in Dubai?
Der Standard-Mehrwertsteuersatz für Unternehmen in Dubais Freihandelszonen beträgt 5 % auf die meisten steuerpflichtigen Lieferungen.
Unternehmen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Umsatz über 375.000 AED sind verpflichtet, sich gemäß Bundesgesetz-Dekret Nr. 8 von 2017 für die Mehrwertsteuer zu registrieren.
Einige Tätigkeiten und bestimmte Regierungsstellen sind laut Gesetz vollständig von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Dazu zählen z. B. gemeinnützige Aktivitäten ohne Gewinnerzielungsabsicht sowie staatliche Einrichtungen auf Bundes- und lokaler Ebene.
Zollgebühren (Customs Duties)
Zollgebühren sind Steuern oder Abgaben, die von der Regierung auf Waren erhoben werden, wenn sie in ein Land importiert oder aus einem Land exportiert werden. In der Regel fällt ein Zollsatz von 5 % an. Je nach Art der Ware kann dieser Satz jedoch variieren:
- Erhöhter Satz: z. B. auf Tabakwaren oder Luxusgüter
- Reduzierter oder null Satz: z. B. auf Lebensmittel und Medikamente
Diese Regelungen basieren auf dem Bundesgesetz Nr. 2 von 2017 über das Zollrecht der VAE sowie auf dem Bundesgesetz-Dekret Nr. 47 von 2022 über die Besteuerung von Körperschaften und Unternehmen.
Zollbefreiung innerhalb der Freezones
Unternehmen in Freihandelszonen sind in der Regel von Zollgebühren befreit, wenn sie Waren:
- innerhalb ihrer jeweiligen Freezone bewegen oder
- mit anderen Freezones handeln.
Diese Befreiung ist in den Zollvorschriften der VAE ausdrücklich vorgesehen.
Ausnahme: Handel mit dem Mainland
Wenn ein Unternehmen in einer Freezone Waren in das Mainland einführt, gelten diese als reguläre Importe. In diesem Fall sind Zollgebühren – meist 5 % – auf die eingeführten Waren zu entrichten.
Kommunale Abgaben (Municipal Fees)
Kommunale Abgaben sind Gebühren, die von den lokalen Behörden erhoben werden, um öffentliche Dienstleistungen und die Infrastruktur zu finanzieren. Diese Gebühren können jährlich oder monatlich anfallen und variieren je nach Freezone, Art des Unternehmens und Immobilientyp.
In den meisten Freihandelszonen in Dubai liegt die kommunale Gebühr bei etwa 5 %, es kann jedoch zu Abweichungen kommen – abhängig von:
- der Art der genutzten Immobilie
- der konkreten Geschäftstätigkeit
- der jeweiligen Verwaltungszone
Diese Abgaben dienen zur Finanzierung öffentlicher Leistungen wie:
- Abfallentsorgung
- Infrastrukturmaßnahmen
- Gesundheits- und Sicherheitsdienste
- Planung und Nutzung von Gebäuden und Grundstücken
In Freezones sind die kommunalen Gebühren in der Regel niedriger als im Mainland. Manche Freihandelszonen verzichten bewusst auf solche Gebühren, um Investoren anzulocken. Andere Zonen, wie zum Beispiel Dubai Silicon Oasis (DSO), erheben eine kommunale Abgabe von 5 % auf den jährlichen Mietwert der Immobilie, wie auf der offiziellen Website angegeben.