Dubai Mainland ist eine wirtschaftliche Jurisdiktion, die von der Department of Economic Development (DED) reguliert wird und es Unternehmen ermöglicht, ihre Produkte sowohl auf dem heimischen als auch auf dem internationalen Markt zu vertreiben. Der Körperschaftsteuersatz in Dubai Mainland liegt bei 0 %, sofern ein Unternehmen weniger als 375.000 AED Jahresgewinn oder unter 3 Millionen AED Jahresumsatz erzielt, gemäß Bundeserlassgesetz Nr. 47 von 2022. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze gilt ein Körperschaftsteuersatz von 9 % auf den überschreitenden Betrag, wie in Artikel 3 des Gesetzes geregelt. Es bestehen jedoch Ausnahmen laut Artikel 4 für bestimmte Unternehmensformen, darunter Rohstoffunternehmen, nicht-extraktive Ressourcenunternehmen, qualifizierte Investmentfonds und weitere.
Neben der Körperschaftsteuer müssen Unternehmen gemäß Artikel 3 des Bundeserlassgesetzes Nr. 8 von 2017 eine Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 5 % auf den Gesamtwert ihrer Lieferungen entrichten. Allerdings bestehen Ausnahmen für Exporte, internationalen Transport, grenzüberschreitende Beförderung sowie bestimmte Edelmetalle zur Kapitalanlage gemäß Artikel 45 des Gesetzes.
Zusätzliche Kosten entstehen in Form kommunaler Abgaben und Immobiliensteuern, die als sogenannte „Marktgebühren“ auf Geschäftsräume erhoben werden. Diese betragen 5 % des jährlichen Mietwerts, berechnet durch die Department of Economy and Tourism bei jeder Lizenzverlängerung.
Unternehmen, die Waren importieren, müssen zudem Zölle in Höhe von 5 % des CIF-Werts (Kosten, Versicherung und Fracht) entrichten, laut Dubai Customs. Für den Import von Alkohol und Zigaretten gelten deutlich höhere Zollsätze von 50 % bzw. 100 % des CIF-Werts.
Das Steuersystem Dubais bietet jedoch zahlreiche Vorteile für kleinere Unternehmen und bestimmte Branchen. Eine gezielte Steuerplanung ist entscheidend, um steuerfreie Tätigkeiten zu identifizieren, zulässige Abzüge zu nutzen und steuerliche Belastungen zu minimieren. In diesem Leitfaden erläutern wir die verschiedenen Steuerarten, die Unternehmen im Mainland von Dubai betreffen, und wie sie berechnet werden.
Welche Steuern zahlen Unternehmen auf dem Dubai Mainland?
Unternehmen auf dem Dubai Mainland unterliegen der Körperschaftsteuer gemäß Bundeserlassgesetz Nr. 47 von 2022. Bei einem zu versteuernden Einkommen unter 375.000 AED (etwa 102.000 USD) gilt ein Steuersatz von 0 %. Diese Schwelle wurde durch Ministerratsbeschluss Nr. 116 von 2022 festgelegt. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, wird auf das übersteigende Einkommen eine Körperschaftsteuer von 9 % erhoben, wie in Artikel 3 geregelt.
Ergänzend zur Körperschaftsteuer wird gemäß Bundeserlassgesetz Nr. 8 von 2017 eine Mehrwertsteuer (VAT) von 5 % auf die meisten gelieferten oder importierten Waren und Dienstleistungen erhoben. Das Gesetz definiert jedoch bestimmte Ausnahmen und mit 0 % besteuerte Leistungen, wie etwa exportierte Waren und Dienstleistungen, internationaler Transport innerhalb des Staatsgebiets sowie Lufttransport von Passagieren, wenn als „international carriage“ eingestuft, gemäß Artikel 45.
Eine zusätzliche Steuer im Mainland ist die Verbrauchssteuer („Excise Tax“), die auf die Herstellung bestimmter Waren erhoben wird. Dazu zählen Produkte, die als gesundheitsschädlich oder umweltbelastend gelten, wie Tabakwaren, kohlensäurehaltige Getränke und Energydrinks, laut Artikel 2 des Kabinettsbeschlusses Nr. 52 von 2019. Der Steuersatz richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial des Produkts: Tabakprodukte unterliegen einer Verbrauchssteuer von 100 % des Verkaufspreises, gesüßte Getränke 50 %, gemäß Artikel 12.
Bundes-Körperschaftsteuer (Federal Corporate Tax – FCT)
Die Bundes-Körperschaftsteuer ist die Steuer, die auf den Jahresgewinn eines Unternehmens erhoben wird. Für Unternehmen auf dem Dubai Mainland beträgt der Steuersatz 9 % für Gewinne über 375.000 AED gemäß Artikel 3 des Bundeserlassgesetzes Nr. 47 von 2022. Liegt der Nettogewinn darunter, ist das Unternehmen von der Steuer befreit.
Artikel 4 nennt Unternehmensformen, die ebenfalls von der Körperschaftsteuer ausgenommen sind. Dazu gehören Rohstoffunternehmen, nicht-extraktive natürliche Ressourcenunternehmen, qualifizierte Investmentfonds und Organisationen mit öffentlichem Nutzen. Darüber hinaus sieht das Finanzministerium eine sogenannte „Small Business Relief“-Regelung vor: Unternehmen, deren Jahresumsatz in aktuellen oder vorangegangenen Steuerzeiträumen 3 Millionen AED nicht übersteigt, sind ebenfalls von der Steuer befreit, gemäß Artikel 21.
Wie wird die Körperschaftsteuer auf dem Dubai Mainland berechnet?
Die Körperschaftsteuer wird auf das steuerpflichtige Einkommen angewendet, das aus dem Einzelabschluss des Unternehmens hervorgeht. Diese Abschlüsse müssen gemäß dem in Dubai akzeptierten Rechnungslegungsstandard erstellt werden, wie in Artikel 20 des Gesetzes festgelegt.
Dabei werden Anpassungen vorgenommen, um steuerfreie Einkünfte, unrealisierte Gewinne oder Verluste sowie abzugsfähige Aufwendungen zu berücksichtigen. Laut Kapitel Neun des Gesetzes zählen hierzu unter anderem Zinsaufwendungen bis zu 30 % des EBITDA sowie 50 % der geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten. Als Steuerjahr gilt das gregorianische Kalenderjahr bzw. ein 12-monatiger Berichtszeitraum laut Artikel 57.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz für Unternehmen auf dem Dubai Mainland?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 9 % auf das über 375.000 AED hinausgehende Einkommen gemäß Artikel 3 des Bundeserlassgesetzes Nr. 47 von 2022. Unternehmen mit einem Jahresgewinn unter 375.000 AED oder einem Jahresumsatz unter 3 Millionen AED sind im Rahmen des „Small Business Relief“-Programms steuerbefreit.
Zahlen Unternehmen auf dem Mainland Körperschaftsteuer?
Ja, Unternehmen auf dem Dubai Mainland zahlen 9 % Körperschaftsteuer auf den Anteil ihres Einkommens, der über 375.000 AED hinausgeht. Bestimmte Unternehmen sind jedoch ausgenommen, etwa solche unterhalb der Einkommensgrenze oder mit speziellen Tätigkeitsbereichen gemäß Artikel 4, wie öffentliche Einrichtungen, Pensionsfonds oder Organisationen mit gesellschaftlichem Nutzen.
Mehrwertsteuer (Value Added Tax – VAT)
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben wird. Letztlich wird sie vom Endverbraucher getragen. Unternehmen erheben die Steuer im Auftrag der Bundessteuerbehörde. Die Mehrwertsteuer basiert nicht auf dem Gewinn, sondern auf dem Konsum.
Dubai Mainland erhebt gemäß Artikel 2 des Bundeserlassgesetzes Nr. 8 von 2017 eine Mehrwertsteuer von 5 % auf alle steuerpflichtigen Lieferungen, fiktiven Lieferungen und relevanten Importe. Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind jedoch von der Steuer ausgenommen bzw. mit 0 % besteuert, gemäß Artikel 45:
- Exporte: Direkte oder indirekte Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen außerhalb der teilnehmenden Staaten
- Internationaler Transport: Personen- und Güterbeförderung sowie damit verbundene Dienstleistungen
- Bestimmte Transportmittel: Lieferung oder Import von Luft-, See- oder Landfahrzeugen für Personen- oder Gütertransport
- Investitionsedelmetalle: Lieferung oder Import von Gold, Silber oder Platin zur Kapitalanlage
- Erste Lieferung von Wohnimmobilien: Innerhalb von 3 Jahren nach Fertigstellung
- Bildungsdienstleistungen: Lieferung von Unterrichtsleistungen und zugehörigen Produkten für bestimmte Bildungseinrichtungen
- Gesundheitsdienstleistungen: Lieferung von präventiven und grundlegenden medizinischen Leistungen sowie zugehörigen Produkten
Was ist die Mehrwertsteuer im Dubai Mainland?
Die Mehrwertsteuer (VAT) im Dubai Mainland ist eine Verbrauchssteuer auf Import und Lieferung von Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe der Produktions- und Vertriebskette gemäß Bundeserlassgesetz Nr. 8 von 2017. Ziel ist es, Staatseinnahmen durch Besteuerung des Mehrwerts an jeder Station der Lieferkette zu generieren. Die Steuer wird letztlich vom Endverbraucher getragen.
Wie gilt die Mehrwertsteuer für Unternehmen im Dubai Mainland?
Die Mehrwertsteuer gilt in Höhe von 5 % auf jede steuerpflichtige und fiktive Lieferung gemäß Artikel 3 des Bundeserlassgesetzes Nr. 8 von 2017. Ein Beispiel: Ein Unternehmen kauft elektronische Geräte für 100.000 AED und verkauft sie für 150.000 AED. Beim Einkauf zahlt es 5.000 AED Vorsteuer. Beim Verkauf erhebt es 7.500 AED Umsatzsteuer. An die Steuerbehörde muss es die Differenz in Höhe von 2.500 AED abführen.
Der Gewinn vor Steuern beträgt in diesem Fall 50.000 AED, nach Abzug der Umsatzsteuer verbleiben 47.500 AED. Für Unternehmen, die Waren aus anderen Staaten importieren, gelten abweichende Regelungen. In solchen Fällen kann die gezahlte Steuer gemäß Artikel 54 vollständig als abzugsfähige Vorsteuer geltend gemacht werden.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz im Dubai Mainland?
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 5 %, gemäß Bundeserlassgesetz Nr. 8 von 2017. Er wird auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben. Unternehmen zahlen lediglich den Nettobetrag nach Abzug der abzugsfähigen Vorsteuer.
Müssen Mainland-Unternehmen Mehrwertsteuer zahlen?
Ja, Unternehmen auf dem Dubai Mainland müssen die Netto-Mehrwertsteuer in Höhe von 5 % auf ihre steuerpflichtigen Lieferungen gemäß Artikel 2 des Gesetzes zahlen.
Welche Unternehmen sind von der Mehrwertsteuer befreit?
Unternehmen, die gemäß Artikel 45 des Bundeserlassgesetzes Nr. 8 von 2017 bestimmte Lieferungen durchführen – wie Export, internationaler Transport oder Investitionsedelmetalle – sind von der Mehrwertsteuer befreit. Änderungen in Artikel 46 gemäß Bundeserlassgesetz Nr. 18 von 2022 erweitern die Befreiung unter anderem auf Finanzdienstleistungen, Wohnimmobilienverkäufe und unbebaute Grundstücke.
Kommunalsteuern
Kommunalsteuern sind Abgaben, die von der lokalen Regierung auf Unternehmen im Dubai Mainland erhoben werden. Diese beinhalten eine Marktgebühr in Höhe von 5 % des jährlichen Mietwerts kommerziell genutzter Flächen. Die Berechnung erfolgt durch die Department of Economy and Tourism bei jeder Lizenzverlängerung.
Für Banken liegt die Gebühr bei 15 %. Bei Hotelbetrieben ist sie abhängig von der Zimmerkategorie und Klassifizierung. Betreibt ein Unternehmen mehrere Geschäftsbereiche unter verschiedenen Lizenzen, fällt die Marktgebühr nur einmal an, wie von der Dubai Municipality festgelegt. In Fällen, in denen private oder investierte Immobilien genutzt werden, also z. B. der Mieter zugleich Eigentümer oder Investor ist, erfolgt die Bewertung anhand des Mietindex der Real Estate Regulatory Agency (RERA).
Zölle
Zölle sind Abgaben auf eingeführte Waren, basierend auf dem CIF-Wert (Kosten, Versicherung und Fracht). Der Standardzollsatz beträgt 5 % gemäß den Vorgaben der Regierung von Dubai. Für bestimmte Waren wie Alkohol und Zigaretten gelten erhöhte Zollsätze von 50 % bzw. 100 %.
Von den Zöllen ausgenommen sind Maschinen, Ausrüstung, Ersatzteile und Baumaterialien, die nachweislich für industrielle Zwecke bestimmt sind, laut Industrial Development Bureau. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen müssen eine Zollanmeldung abgeben, wenn Waren importiert, exportiert oder innerhalb der Emirate verbracht werden. Erforderliche Dokumente umfassen unter anderem Rechnung, Ursprungszeugnis, Packliste und ggf. eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Bearbeitungszeit für eine vollständige Zollanmeldung liegt bei etwa zwei Stunden laut Dubai Customs. Die Gebühren liegen je nach Art der Anmeldung zwischen 15 und 100 AED, zuzüglich einer Wissens- und Innovationsabgabe in Höhe von 20 AED bei Beträgen über 50 AED.
Weitere Steuern
Zusätzlich zur Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Kommunalsteuer und Zoll können weitere spezifische Steuern anfallen. Dazu gehören branchenspezifische Abgaben, insbesondere im Tourismus- und Unterhaltungsbereich.
Die Department of Tourism and Commerce Marketing hat mit Resolution Nr. 2 von 2020 eine sogenannte „Tourism Dirham Fee“ eingeführt. Diese fällt auf Übernachtungen in Hotelbetrieben an und variiert je nach Hotelkategorie gemäß Anhang 1 der Resolution.
Unternehmen, die in strategischen Sektoren wie Telekommunikation, Verteidigung oder dem Bankwesen tätig sind, müssen zudem mit zusätzlichen Lizenz- oder Genehmigungsgebühren rechnen. Diese variieren je nach Art der Aktivität, der Rechtsform des Unternehmens und dem Aufenthaltsstatus der Gesellschafter oder Teilhaber.
Sollte ich vor der Unternehmensgründung im Dubai Mainland einen Steuerberater konsultieren?
Ja. Ein erfahrener Steuerberater kann entscheidend sein, um die richtige Struktur für dein Unternehmen im Dubai Mainland zu wählen. Er hilft dir, die auf deine Geschäftstätigkeit anwendbaren Steuern zu verstehen, steuerliche Vorteile und Befreiungen für neue oder kleine Unternehmen zu identifizieren und Steuerrisiken zu vermeiden. Fachkundige Beratung sorgt dafür, dass dein Unternehmen von Anfang an rechtssicher und steueroptimiert aufgestellt ist.